Die Anzahl der Menschen mit empfindlicher Haut nimmt heutzutage immer mehr zu. Umso wichtiger ist es für Kosmetikunternehmen, gut verträgliche Produkte mit wertvollen Inhaltsstoffen anzubieten. Mit der EU-Kosmetikverordnung (EU-KVO) wurden Regeln aufgestellt, die jedes auf dem Markt bereitgestellte kosmetische Mittel erfüllen muss. Die Informationen zu der Verordnung hat Friedrich Waßerfall, Geschäftsführer von Kosmetik vom Waßerfall zusammengestellt.
Was ist die EU-Kosmetikverordnung?
Am 22. Dezember 2009 wurde die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist löste sie am 11. Juli 2013 die EG-Kosmetikrichtlinie und deren nationale Umsetzungen ab. Mit dieser Verordnung steht erstmals in Europa eine einheitlich anzuwendende Rechtsnorm für diese Produktgruppe zur Verfügung.
Die Regelung soll ein hohes Maß an Gesundheits- und Verbraucherschutz garantieren. Der Begriff "Kosmetische Mittel" umfasst eine große und vielfältige Warengruppe, einschließlich
- Schönheitsmasken
- Schminkgrundlagen
- Gesichtspuder
- Toilettenseifen
- Parfums
- Bade- und Duschzusätze
- Haarentfernungsmittel und
- Deodorants.
Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig; davon ausgenommen sind jedoch bestimmte Inhalts- und Zusatzstoffe kosmetischer Mittel wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und UV-Filter. Im Interview bringt Friedrich Waßerfall, Geschäftsführer des deutschen Kosmetikunternehmens Kosmetik vom Waßerfall, die Verordnung näher:
Balance Beauty Time: Herr Waßerfall, was kann sich der Verbraucher unter der EU-Kosmetikverordnung vorstellen?
Friedrich Waßerfall: Die Verordnung ist ein Schutz für Verbraucher gegen irreführende Werbeaussagen über die Wirksamkeit ihrer Kosmetika. Diese Anforderungen gelten für alle Kosmetikprodukte, die in der Europäischen Union verkauft werden. Für die Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung ist der jeweilige Hersteller oder Importeur selbst verantwortlich.
Balance Beauty Time: Für welche Kosmetikprodukte gilt die Verordnung?
Waßerfall: Die Verordnung gilt vor allem für die Produkte der täglichen Pflege. Durchschnittlich benutzen Männer bei ihrer täglichen Hautpflege sechs Produkte und kommen dadurch mit 85 Inhaltsstoffen in Kontakt. Frauen hingegen deutlich mehr. Sie kommen durch zwölf Produkte mit 168 Inhaltsstoffen in Kontakt. Zusätzlich zählen auch Kosmetika dazu, die nicht regelmäßig genutzt werden, wie Haarfärbemittel, Enthaarungsprodukte, Nagellack, oder solche, die in bestimmten Phasen des Jahres benutzt werden, wie zum Beispiel Sonnenschutzprodukte. Einige Produkte können nicht nur mit der Haut in Kontakt gebracht werden, sondern auch zum Beispiel mit den Augen, wie Kohl- und Kajal Stifte und Mascara. Einige wiederum können auch verschluckt werden, wie Lippenpflege und -stifte.
Balance Beauty Time: Worauf sollte man als Konsument achten, um einen hohen Schutz zu gewährleisten?
Waßerfall: Vor allem bei Online-Bestellungen bei Händlern, die außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes ihren Standort haben, ist Vorsicht geboten. Wenn man das Produkt erhält, sollte man einen kurzen Blick auf die Verpackung werfen, um sicherzustellen, dass eine verantwortliche Person beziehungsweise ein Hersteller in Europa angegeben ist. Die Angabe muss sowohl auf der Verpackung, als auch auf dem Behältnis enthalten sein. Achtung: die einfache Angabe einer Webadresse auf dem kosmetischen Mittel ist nicht ausreichend. Diese Angabe sollte man übrigens nicht nur beim Onlinekauf, sondern auch selbst im Geschäft überprüfen.
Wenn keine entsprechende Kennzeichnung oder Angabe des Herstellers oder Information über die verantwortliche Person auf dem kosmetischen Mittel enthalten ist: Finger weg! Denn, an wen sollte man sich wenden, falls Probleme auftreten?
Balance Beauty Time: Worauf muss man als Konsument noch achten?
Waßerfall: Ist klar ersichtlich, wofür das Produkt ist (Zweck)? Ist eine Liste der Bestandteile und enthaltenen Stoffe auf der Verpackung aufgedruckt, mit der Überschrift "Ingredients"? Sind Anleitungen und Warnhinweise als Auflistung, sofern vorhanden, in deutscher Sprache aufgedruckt? Finden sich Angaben zur Verwendungsdauer (Symbol geöffneter Tiegel) oder Haltbarkeit auf der Verpackung und dem Behältnis? Eine Angabe wie "best before" ist im deutschsprachigen Raum nicht ausreichend.
Bei solchen Auffälligkeiten sollte unbedingt der Verkäufer oder Hersteller angesprochen werden. Ich rate zur eigenen Sicherheit davon ab, solche kosmetischen Mittel anzuwenden. Denn wenn klar vorgeschriebene Regeln nicht eingehalten werden, wer weiß, was dann alles dort noch nicht stimmt.
Die meisten Konsumenten können mit der Liste der Ingredients, die ja nach INCI Nomenklatur aufgeführt wird, nicht sehr viel anfangen, Allergiker können jedoch in der ganzen EU rasch prüfen, ob einer der Stoffe auf der Liste steht, die sie vermeiden müssen.
Balance Beauty Time: Leider gibt es immer wieder Hersteller und Händler, die ihren Pflichten zur Überprüfung nicht nachkommen.
Waßerfall: Ja, das ist richtig. Durch den Onlinehandel werden Kosmetika sowohl von ausländischen Händlern vor allem auf den großen Online Plattformen angeboten, als auch von Händlern kurzerhand aus dem Ausland mitgebracht.
Etliche solcher Angebote mit Produkten, auch aus anderen Ländern der EU, verstoßen gegen die EU-Kosmetikverordnung, da mitunter die Sprachanforderungen nicht erfüllt sind. Denn Kosmetika, welche zum Beispiel in Spanien erfolgreich sind, jedoch nicht die geforderten Anwendungshinweise und Warnhinweise in deutscher Sprache tragen, sind hier nicht verkehrsfähig.
Noch deutlicher wird dies mit Produkten, die über das Internet von Händlern aus der USA oder China angeboten werden, dort fehlt häufig die verantwortliche Person in der EU, Warnhinweise sind häufig nur in englischer Sprache angegeben, zum Teil werden auch bedenkliche Stoffe, zum Teil in hier unzulässig hohen Konzentrationen, verwendet. Von solchen Kosmetika können daher auch Gefahren für die Gesundheit ausgehen, was dann mit zeitlichen Verzögerungen auch die Behörden zum Eingreifen bringt.
Balance Beauty Time: Können Sie uns ein Beispiel nennen?
Waßerfall: Gern, der chemisch hergestellte Konservierungsstoff Benzalkoniumchlorid ist in höheren Konzentrationen reizend, er gehört zu den in der EU-Kosmetikverordnung zugelassenen Konservierungsstoffen und ist im Anhang III unter der Nr. 65 geregelt. Die maximale Konzentration in kosmetischen Mitteln die auf der Haut verbleiben und nicht abgewaschen werden ist auf maximal 0,1 Prozent festgelegt worden. Zusätzlich muss bei kosmetischen Mitteln, bei denen dieser Stoff verwendet wird, mit der Angabe "Kontakt mit den Augen vermeiden" gewarnt werden.
Einige Hersteller verwenden Benzalkoniumchlorid als Konservierungsstoff auch in Wimpernseren, zum Teil wird dann noch auf der Kartonage oder im werbenden Text ausgelobt: 100 Prozent Natural.
Das ist natürlich irreführend. Bei einigen dieser kosmetischen Mittel gibt es höchstens Warnhinweise in Englisch, jedoch nicht in deutscher Sprache. Dazu fehlt dann mitunter auch der Warnhinweis auf dem Behältnis. Daher sind dort Gesundheitsgefahren nicht gänzlich auszuschließen. Von solchen kosmetischen Mitteln sollte man zur eigenen Sicherheit, trotz eines sehr günstigen Preises, die Finger lassen. Zum Beispiel kam es bei einem Hersteller aus China zu einer Überschreitung der maximal zulässigen Konzentration um das 25-fache. Dies führte zu einer RAPEX-Warnung (Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz) in der gesamten EU.
Balance Beauty Time: Was hat die EU-Kosmetikverordnung vor diesem Hintergrund für einen Sinn?
Waßerfall: Wie eingangs schon erwähnt, sollen die Konsumenten geschützt werden. Insbesondere gilt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern.
Somit können auch Wettbewerber, häufig wesentlich rascher als die Behörden, eingreifen und Unterlassungen verlangen. Die großen Plattformbetreiber reagieren, wenn sie auf solche Angebote aufmerksam gemacht werden, mitunter mit Sperrung des Artikels.
Balance Beauty Time: Können Sie uns noch kurz etwas über Ihr Unternehmen sagen?
Waßerfall: Die Kosmetik vom Waßerfall GmbH ist ein junges, dynamisches Unternehmen für Kosmetik- und Medizinprodukte mit Sitz in Hennigsdorf bei Berlin. Wir vertreiben seit 2011 erfolgreich mehrere Marken exklusiv in Deutschland und legen besonderen Wert auf Produkte für sensible Haut. Ich, als Geschäftsführer, bringe mein Wissen als Chemiker mit über 20 Jahren Berufserfahrung ein. Dank der fundierten Basis können Kunden aus allen Bereichen (u. a. Kosmetikstudios, Apotheken und Ärzte) kompetent beraten werden.
Balance Beauty Time: Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für uns genommen haben.
Welche Kennzeichnung ist laut EU-Kosmetikverordnung auf kosmetischen Mitteln erforderlich?
Laut der Verordnung müssen folgende Kennzeichnungen und Informationen deutlich sichtbar, leicht lesbar und unverwischbar auf der Verpackung und dem Behältnis des Produktes angebracht werden:
- Name und Anschrift (den Namen oder die Firma und die Anschrift der verantwortlichen Person. Das Ursprungsland ist anzugeben, wenn das Produkt aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht wird, zum Beispiel "Hergestellt in China".)
- Nenninhalt/Füllmenge
- Haltbarkeit
- besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch (zum Beispiel: "Nicht für Kinder unter drei Jahren verwenden" oder "nicht verschlucken" sowie "nicht für verletzte oder gereizte Haut anwenden")
- Nr. der Charge
- Verwendungszweck
- Liste der Bestandteile
Unter dem Punkt "Verwendungszweck" dürfen laut der Verordnung Informationen über die Bestandteile des Produktes nicht fehlen. Die Bestandteile müssen in einer Liste, zumindest auf der Verpackung, angegeben werden. Die Liste trägt die Überschrift "Ingredients".
Die Angabe der Bestandteile erfolgt unter Verwendung der gemeinsamen Bezeichnung der Bestandteile gemäß dem Glossar, das im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden soll. Kann dieser Anforderung aus diversen Gründen nicht nachgekommen werden, so ist eine Bezeichnung aus einer allgemein anerkannten Nomenklatur zu verwenden.
Bezüglich der Haltbarkeit muss das Datum, bis zu dem das kosmetische Mittel bei sachgemäßer Aufbewahrung seine ursprüngliche Funktion erfüllt ("Mindesthaltbarkeitsdatum"), angegeben sein. Vor dem Datum selbst oder dem Hinweis auf die Stelle, an der es auf der Verpackung angegeben ist, steht das laut der Verordnung angegebene Symbol der Sanduhr oder die Wörter "Mindestens haltbar bis."
Für kosmetische Mittel mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten ist die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht vorgeschrieben. Für solche Erzeugnisse wird angegeben, wie lange das Mittel nach dem Öffnen sicher ist und ohne Schaden für den Konsumenten verwendet werden kann. Diese Information wird durch das in der Verordnung dargestellte Symbol des geöffneten Cremetiegels, gefolgt von dem Zeitraum (ausgedrückt in Monaten und/oder Jahren) angegeben.
Wozu werden die Händler durch die Verordnung verpflichtet?
Der Händler muss laut der EU-Kosmetikverordnung überprüfen, ob die Angaben zur verantwortlichen Person und zur Nr. der Charge auf Verpackung und Behältnis aufgeführt sind und die Information über die Inhaltsstoffe auf der Verpackung angegeben ist. Sind Händler der Auffassung oder haben sie Grund zu der Annahme, dass ein Produkt nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist, haben sie das kosmetische Mittel so lange nicht auf dem Markt bereit zu stellen, bis es mit den geltenden Kennzeichnungsanforderungen in Übereinstimmung gebracht wurde.