Liebe und Partnerschaft hängen nicht von Geschlechtern ab. Dasselbe gilt für den Kinderwunsch: Mutter, Vater, Kind – das ist längst nicht mehr das einzige Familienbild in unserer Zeit. Immer mehr homosexuelle Paare wünschen sich ein Kind. Ob zwei Männer oder zwei Frauen – für gleichgeschlechtliche Paare ist der Weg zum Familienglück oft nicht einfach. Der Kinderwunsch bei lesbischen Frauen kann aber durch mehrere Möglichkeiten erfüllt werden.
Gesetzeslage: Schwule und lesbische Paare mit Kinderwunsch
In Österreich ist es möglich, bei lesbischen Paaren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder verheiratet sind, eine Insemination oder künstliche Befruchtung durchzuführen. Weil dabei auf eine Samenspende zurückgegriffen werden muss, muss mit einer Samenbank zusammengearbeitet werden. Der Spender bleibt im Normalfall anonym und hat keinerlei Rechte am Kind. Dadurch soll verhindert werden, dass gegenüber dem Spender ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden kann.
Es ist meist auch möglich, einen ausgesuchten "Wunschspender" mitzubringen. In jedem Fall sollten alle eventuellen (rechtlichen, familiären und medizinischen) Aspekte für den Mann abgeklärt werden.
Wie bekommen zwei Frauen ein Baby ohne Mann?
Entscheiden sich lesbische Paare für eine Befruchtung mit einem Fremdsamen, wird in vielen Fällen eine Insemination ohne eine künstliche Befruchtung durchgeführt. Bei der Insemination bedeutet das, dass der extra aufbereitete Samen in die Gebärmutter der Frau gespült wird. Das kann mit einer begleitenden Hormontherapie geschehen oder auch ohne. Selbstverständlich wird im Vorfeld in einem eingehenden Beratungsgespräch sichergestellt, dass der Mann, der für die Samenspende in Frage kommt, sämtliche Gesundheits- und Qualitätskontrollen nach den WHO- und EU-Kriterien durchlaufen hat.
Übrigens gilt immer die Frau als Mutter des Kindes, die mit dem Kind schwanger war und es geboren hat. Sobald die Partnerin das Kind adoptiert, gelten beide Mütter auch offiziell als Eltern. Sollten die beiden Partnerinnen später noch ein Kind vom selben Spender haben wollen, sollte das bereits bei der ersten Behandlung in Betracht gezogen werden. Sowohl über die Identität des Spenders als auch über die Identität der Mutter herrscht im Idealfall strengste Schweigepflicht.
Das Kind, das durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat nach seinem 14. Lebensjahr das Recht, den Namen des Spenders, also des biologischen Vaters, zu erfahren. Allerdings ist der "Vater" nach der Offenlegung seiner Identität nicht verpflichtet, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.
Methoden: Wie funktioniert die künstliche Befruchtung?
Bei den meisten Frauen reicht eine IVF (In Vitro Fertilisation) nach dem Naturzyklus aus, um schwanger zu werden. Sie erfolgt ohne große Hormontherapie und kann in jedem aufeinanderfolgenden Zyklus angewendet werden. Im Idealfall ist die Frau nach kurzer Zeit schwanger.
Künstliche Befruchtung (IVF) mit hormoneller Stimulation: Hat die Befruchtung stattgefunden, wird die befruchtete Eizelle nach einigen Tagen in einer Nährlösung schmerzlos in die Gebärmutter der zukünftigen Mutter transferiert. Nistet sich die Eizelle dann in die Gebärmutter ein, kommt es zu einer Schwangerschaft und ein neues Leben entsteht.